Ziele und Grundsätze

Antikorruptionspolitik, Verhaltenskodex und Ethik-Eskalationspolitik

Freie Wahl der Beschäftigung
Die Beschäftigung in der I.D. von Hagen AG ist frei gewählt. Zwangs- und Pflichtarbeit nach Definition der IAO Übereinkommen Nr. 29 und 105 wird abgelehnt.

Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Menschenrechten
Die I.D. von Hagen AG achtet auf die Einhaltung von Menschenrechten und ethischen Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Gesetze und vorgegebene Richtlinien werden eingehalten.

Ethik-Eskalations-Politik
Sollten Mitarbeiter der I.D. von Hagen AG das Gefühl haben, diskriminiert oder benachteiligt zu werden und dieses nicht mit dem direkten Vorgesetzten besprechen zu können, so haben sie die Möglichkeit, eine Führungskraft ihrer Wahl zu informieren. Nachteile bei entsprechender Benachrichtigung sind nicht zu befürchten und werden anonym behandelt.

Keine Diskriminierung
Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruhen, werden in der I.D. von Hagen AG gewährleistet.

Fairer Wettbewerb
Die I.D. von Hagen AG erwartet einen fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der Marktwirtschaft. Marktrelevante Absprachen und Verhaltensabstimmungen werden dabei nicht geduldet.

Korruptionsvermeidung
Um Korruption und unrechtmäßige Vorteilsnahmen zu vermeiden, sind Zuwendungen an Geschäftspartner nur in angemessenem Umfang gestattet. Gegenüber Amts- und Mandatsträgern oder weiteren, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten, sind jegliche Zuwendungen in Geldform oder anderer Form untersagt. Das Verbot unrechtmäßiger Vorteilsnahmen gilt ebenfalls für unsere Mitarbeiter. Die Annahme von Zuwendungen ist auch für unsere Mitarbeiter nur in angemessener und üblicher Geschäftspraxis zulässig.

Zur Orientierung:
Die Annahme von Werbegeschenken ist bis zu einem Wert von 50 € gestattet. Die Annahme von Einladungen ist bis zu einem Wert von 150 € gestattet. Die Annahme von Barmitteln ist nicht gestattet.

Prävention von Kinderarbeit
Auf Basis der IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 dürfen Kinder in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden. Die allgemeinen Vorgaben über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung werden in der I.D. von Hagen AG beachtet.

Vergütung
Die Vergütung ist Bestandteil der Mitarbeitermotivation der I.D. von Hagen AG und wird pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet. Die Vergütung beachtet -ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechtes- die gesetzlich garantierten Mindestentgelte, die Mindestnormen der jeweils nationalen Wirtschaftsbereiche und orientiert sich am jeweiligen Arbeitsmarkt.

Arbeitszeit
In der I.D. von Hagen AG werden die nationalen Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem Erholungsurlaub eingehalten.

Qualifizierung
Die Qualifizierung ist Bestandteil der Mitarbeitermotivation der I.D. von Hagen AG. Die Beschäftigten werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer funktionsspezifischen Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Die zielgerichtet kontinuierliche Qualifizierung der Beschäftigten wird unterstützt, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen.

Produktqualität und Kundenorientierung
Bei den Produkten und Produktionsprozessen der I.D. von Hagen AG werden neben gesetzlichen und behördlichen Anforderungen auch kundenspezifische Anforderungen eingehalten. Zur Sicherung der Kundenzufriedenheit werden Risiken minimiert und gleichzeitig Chancen ergriffen. Jeder Mitarbeiter engagiert sich persönlich bei der ständigen Optimierung der Tätigkeiten und Prozesse. Außerdem ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet qualitative Mängel unverzüglich gemäß seiner Kompetenz zu beheben oder seinem Vorgesetzten zu melden.

Wissens- und Eigentumserhalt
Um Vorsprung im Wettbewerb zu sichern und unsere Produkte vor Nachahmung zu schützen ist jeder Mitarbeiter verpflichtet Daten und Informationen aus betrieblicher Umgebung ausschließlich im zugelassenen Rahmen zu verwenden. Die Weitergabe innerbetrieblichen Wissens in jeglicher Form ist untersagt. Das Eigentum des Unternehmens darf ebenfalls nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis das Betriebsgelände verlassen.

Verfügbarkeit von Ressourcen und Einhaltung des Managementsystems
Die I.D. von Hagen AG stellt die benötigten finanziellen, personellen, und strukturellen Ressourcen zur Verfügung, um ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem zu gewährleisten. Das Einhalten und Aufrechterhalten des Managementsystems sind von hoher Bedeutung. Die Wirksamkeit ist nur gewährleistet, wenn jeder Mitarbeiter das Managementsystem achtet und sich entsprechend in allen Aufgaben und zu jeder Zeit verhält.

Kommunikation und Einhaltung
Die Inhalte dieser integrierten Unternehmenspolitik werden innerhalb der I.D. von Hagen AG in geeigneter Form kommuniziert. Jeder Mitarbeiter ist gleichermaßen für die Einhaltung der genannten Prinzipien und Ausführung des Managementsystems verantwortlich. Des Weiteren liegt es in der Verantwortung eines jeden Mitarbeiters sich aktiv und kontinuierlich über bestehende Anforderungen zu informieren.

Zulieferer und Dienstleister der I.D. von Hagen AG sind dazu angehalten, in ihren Unternehmen vergleichbare Grundsätze zu einzuhalten und umzusetzen.